Ab sofort haben wir die behördliche Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung (GewO) für die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit von Verträgen über Grundstücke, Wohn- und gewerbliche Räume.
Ab sofort haben wir die behördliche Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung (GewO) für die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit von Verträgen über Grundstücke, Wohn- und gewerbliche Räume.